
Am 10.06.22 gab es im deutschen Bundesrat eine Beschluss-Sitzung zu einer geplanten Novellierung der Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates über fluorierte Treibhausgase (EU-Richtlinie 2019/1937). Die sogenannten F-Gase kommen in der Kälte- und Klimatechnik zum Einsatz. Das EU-zugelassene Biozidprodukt Sulfuryldifluorid (chemisch SO2F2) steht auf der Liste mit schädlichen F-Gasen, bei der auf europäischer Ebene nicht berücksichtigt wurde, dass es sich um ein nicht substituierbares Mittel zum Erhalt von historischen Gebäuden (u.a. Museumsgebäude, Kirchen, Baudenkmäler) oder beim Export von Handels-gütern handelt. Am 13 Mai 2024 wurde der Vorschlagsentwurf zur Nichtverlängerung der Genehmigung von Sulfuryldifluorid (SO2F2) wurde mit den Vertretern der Mitgliedstaaten in der 83. Sitzung des ständigen Ausschusses für Biozidprodukte (SCBP) erörtert. Der Vorschlagsentwurf wurde auf der 84. Sitzung des SCBP, die für den 21. Juni 2024 geplant war, erneut diskutiert. Im Anschluss an diese Sitzung wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, im schriftlichen Verfahren über den Vorschlagsentwurf abzustimmen. Quelle: EU-Unit E4
Am 17.04.2024 trafen sich verschiedene Experten aus Deutschland, wie Begasungsfirmen, Hersteller-vertreter, Wissenschaftler, Behördenvertreter usw., um über Alternativen zu diskutieren und eine gemeinsame Stellungnahme zu verfassen. Am 05.09.2024 gibt der amerikanische Hersteller Douglas Products bekannt, dass einer erneuten Zulassung als Biozid seitens EU nicht stattgegeben wurde. Zur erneuten Zulassung sind seitens Hersteller noch weitere Studien zu erbringen. Zwischenzeitlich könnten unter Umständen nationale Anträge auf Notfallzulassung gestellt werden. Der deutsche Schädlings-bekämpfer-Berufsverband DSV versucht Einfluss auf die Politik bzw. Bundesregierung zu nehmen, damit die weitere Verwendung von Sulfuryldifluorid im Holz- und Vorratsschutz gewährleistet werden kann. Informationen über DSV Online. Letzter Stand 15.09.2024
Die Ausnahmegenehmigung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für Begasungen im Materialschutz mit Sulfuryldifluorid wurde im Informationsblatt I/2025 umfassend erläutert. Die Geltungs-dauer der Ausnahmegenehmigung wurde bis 31.12.2025 verlängert. Durch die gesetzlichen Regelungen der Biozidverordnung (Artikel 52) ist eine Verwendung und Aufbrauch von Begasungsmitteln in der Praxis noch bis 31.12.2026 möglich. Deutschland ist laut der europäischen Chemikalienbehörde https://echa.europa.eu das einzige EU-Land mit Genehmigung von Sulfuryldifluorid zur Begasung im Holzschutz. Quelle: Infoblatt: Aktuelles Infoblatt | Sächsischer Holzschutzverband e.V. · Dresden, Sachsen Letzter Zugriff am 26.01.2026
Die Ausnahme-Genehmigung für VIKANE wurde in der EU beschlossen und bereits veröffentlicht. Alle 27 EU-Mitgliedstaaten waren dafür, den 6 Mitgliedstaaten, die ihren Antrag gestellt hatten, eine Ausnahme zu gewähren. Die Ausnahme (wegen Kulturerbes) wird für 6 Jahre gewährt und sollte dem Hersteller aus USA ermöglichen, wieder zu einer normalisierten Situation zurückzukehren. Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Österreich und Schweden können bis zum 30. September 2031 die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts „Vikane“ für die Produktart 8 zum Schutz des kulturellen Erbes, insbesondere zum Schutz großer, unbeweglicher Kulturerbe-Objekte mit Holzteilen, genehmigen. Dies bedeutet für Deutschland, dass die zuständige Behörde (BAuA) eine Ausnahme-Genehmigung bis zum 30.09.2031 machen darf. Allerdings hat sich die BAuA bisher noch nicht dazu positioniert. Letzter Stand 12.11.2025