Mechanische Barrieren zum Fangen und Kontrollieren von laufenden Insekten
(weiterlesen…)Eine Verwendung von Kohlendioxid (CAS-Nummer: 204-696-9) als Insektizid oder Rodentizid ist nach aktuellen europäischen Bestimmungen für Biozide nicht möglich (Stand 2025)
(weiterlesen…)Schadstoffe können in Gebäuden vorkommen und/oder an musealen Objekten enthalten sein.
Eine Übersicht zu Gefahrstoffen gibt die deutsche Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), zu finden auf der Homepage der BAUA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), die umfassende Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit verschiedenen Gefahrstoffen regelt.
Eine Übersicht von verschiedenen Verfahren zur Abreicherung von Schadstoffen am Holz findet sich in nachfolgender Literaturquelle:
*Bezug von WTA-Merkblättern über die WTA-Geschäftsstelle