IADS

Insekten-Aktivitäts-Detektions-System zur Kontrolle von holzzerstörenden Larven

Ein Forschungsverbund unter der Leitung des Fraunhofer-Instituts für Holzforschung WKI hatte bereits über sein Forschungsprojekt „Insect Detect, Detektion aktiver Schadinsekten im Holzhandel“ in verschiedenen Fachzeitungen und in DpS-Online 29.07.2022 berichtet (siehe https://schaedlings.net/fachwissen/newsletter-artikel/abgehorcht-knabbert-da-wer/). Mit Hilfe eines mobilen Messgeräts mit Sensor und entsprechender Software wurde nachgewiesen, dass die Körperschallemission aktiver Insektenlarven visualisierbar gemacht werden kann (Becker et al. 2020). In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach versucht, die Geräusche von fressenden Larven im Holz zu detektieren. Die Pionierarbeit leistete Pallaske (1984). Schon länger im praktischen Einsatz ist der „Wood Worm Detector“ (Creemers 2012, 2015) Neben einem sogenannten „Bajuphon“ (mündl. Hinweis Plarre 2022) gab es weitere unterschiedliche Geräte, mit denen die Fraßgeräusche am Holz akustisch verstärkt wurden. Bei Larven vom Hausbock, die man teilweise schon ohne technische Hilfe hören kann, kann das funktionieren, bisher fehlte jedoch eine Technik zum Nachweis der teilweise nur wenige Millimeter großen Larven, wie z.B. Anobium punctatum oder Lyctus brunneus, im Holz. Deren Geräusche können nicht als Luftschall wahrgenommen, jedoch mit einem „elektronischen Stethoskop“ auch über längere Messzeitintervalle (Minuten bis Tage) registriert werden. Neben einem stationären Gerät für das Labor, liefert eine mobile Version auch gleichwertige Ergebnisse.

Weitere Informationen und Literatur über die Homepage IADS

Südlicher Nagekäfer

Holzschädling in historischen Gebäuden und Freilichtmuseen

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Digitales Schädlingsmanagement

Moderne Schädlingskontrolle und -bekämpfung mit technischer Unterstützung

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Gammastrahlung

Physikalisches Sonderverfahren zur Schimmelpilz- und Insektenbekämpfung

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Speichermotte

Vorratsschädling und Museumsgast

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Lebendfallen

Falle zum Monitoring und Fangen von Fischchen oder anderen Insekten

Eine gute Möglichkeit Papierfischchen zu fangen, ist die vom Rathgen-Forschungslabor entwickelte Papphülse mit Kunststoffdeckel (Landsberger und Querner 2017), die bereits in vielen Museen oder Archiven als Lebendfalle im Einsatz ist. Die Papierfischchen gelangen teils ohne oder auch mit unterschiedlichen Lockstoffen (z.B. Fraßköder) in den Deckel und können bei entsprechender Höhe und glatter Oberfläche über den Rand nicht mehr entkommen. Die lebenden oder abgestorbenen Tiere müssen dann regelmäßig aus dem Deckel entfernt werden. Aufgrund von Praxis-Erfahrungen mit nicht ausreichend glatten Kunststoffdeckeln, bei denen gefangene Papierfischchen wieder flüchten konnten, wurden als 2te Lebendfallen-Generation glatte Metalldeckel seitens Hersteller eingeführt.

Neben Papierfischchen konnten bisher auch Ameisen, Bodenwanzen oder Käfer in den Deckeln von Lebendfallen gefunden werden.

Papphülsen 20cm/10cm hoch und Durchmesser 10cm mit Metalldeckel (lose)

Papphülse 20cm hoch mit Kunststoffdeckel (lose)

Gefangene Papierfischchen in Kunststoffdeckel, ohne Köder

Gefangene Papierfischchen in Kunststoffdeckel, mit Köder

Gefangene Insekten (u.a. Bodenwanze) in Kunststoffdeckel

Empfehlungen zur Nutzung von Lebendfallen, nach Dressen (2022)

  • Die idealen Standorte für diese Fallen sind entlang von Wänden oder in Ecken.
  • Lebendfallen sollten alle zwei bis vier Wochen gereinigt werden.
  • Spinnennetze sollten sowohl aus der Falle und ihrer Umgebung entfernt werden, um zu verhindern, dass gefangene Tiere aus dem Deckel entkommen können.
  • Köder sollten alle zwei bis vier Wochen ersetzt werden, um eine möglichst hohe Anziehungskraft auf Papierfischchen zu gewährleisten.
  • Die Lebendfallen sollten mit einem Lineal o.ä. ausgestattet sein, mit dem man später die Größe des einzelnen Insekts mit Hilfe eines Fotobearbeitungsprogramms dokumentieren kann.

Literatur

Biebl S. (2018) Museumsschädlingen auf der Spur. Monitoring von Insekten und Schadnagern in Kultureinrichtungen. RESTAURO, Ausgabe 2, S.30-37

Dressen C. (2022) The detection of grey silverfish (Ctenolepisma longicaudatum Escherich, 1905) in the Museum of Applied Art, Frankfurt/Main. In: S. Ryder and A. Crossmann (eds), Integrated Pest Management for Collections. Proceedings of 2021: A Pest Odyssey, The Next Generation. Archetype Publications. 43-48

Landsberger B., Querner P. (2017) Neuer Materialschädling in der Kulturlandschaft, Papierfischchen breiten sich in Museen und Depots aus, Restauro 2/2017, S. 14-18

Stickstoff als Biozid

Rückblick zu In-Situ-Stickstoff und Stand der Dinge für Deutschland und EU

Update für In-Situ-Stickstoff10.08.2023

Die Bundesstelle für Chemikalien gibt auf Ausnahmeantrag bekannt, dass in-situ hergestellter Stickstoff in Deutschland bis zum 31.Dezember 2024 wieder verwendet werden darf. Der Einsatz gilt zur Bekämpfung von Schadorganismen in allen Bereichen des öffentlich institutionellen, privaten und kommerziellen Schutzes materiellen Kulturerbes. Wenn in Folge zur Genehmigung ein Anhang-1-Antrag gestellt und genehmigt wird, kann eine weitere Verwendung von 10 Jahren möglich sein, laut Mitarbeiter Carsten Bloch der Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Anschließend sei eine Verlängerung um 15 Jahre möglich und danach Praxis, dass die Zulassung für immer gelte.

Update für In-Situ-Stickstoff10.05.2023

..die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für Stickstoff aus der Umgebungsluft verzögert sich erneut in Deutschland. Aufgrund einer internen Umstrukturierung der zuständigen Behörde mit Wechsel der zuständigen Personen, kommt es zu weiteren Verzögerungen bei der Zulassung von in-situ-Stickstoff. Aktueller Sachstand vom Rathgen-Forschungslabor   

Update für In-Situ-Stickstoff 08.03.2023

Höhepunkte der BPC-Sitzung im März 2023
Der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) unterstützt die Zulassung von Stickstoff aus der Umgebungsluft als Wirkstoff mit geringem Risiko für Anhang I der Biozidprodukte-Verordnung (BPR).

Helsinki, 8. März 2023 – In seiner Märzsitzung hat der BPC zwei Stellungnahmen verabschiedet:
Unterstützung der Aufnahme von Stickstoff aus der Umgebungsluft in Anhang I der BPR. In Anhang I sind Wirkstoffe aufgeführt, die als wenig toxisch gelten und für eine vereinfachte Produktzulassung in Frage kommen. Die Europäische Kommission wird gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten die endgültigen Entscheidungen über die Genehmigung von Wirkstoffen und die Unionszulassung von Biozidprodukten treffen.
***
Der Ausschuss tagte vom 1. bis 2. März 2023. Die angenommenen Stellungnahmen werden in Kürze auf der Website der ECHA veröffentlicht. Die nächste Sitzung findet im Juni 2023 statt. Hören Sie sich die Höhepunkte der Sitzung im Podcast an, in dem der Ausschussvorsitzende Erik van de Plassche seine Einschätzungen erklärt.
Quelle: https://lnkd.in/gjGTPhA7

UPDATE für In-Situ-Stickstoff 07.02.2023

Meldung vom VDR Fachgruppe Präventive Konservierung zu In situ generierter Stickstoff: aktueller Stand.

UPDATE für In-Situ-Stickstoff – 12.12.2022

Die Ausnahmegenehmigung für insitu Stickstoff in Deutschland verzögert sich nochmals und gilt nur bis 2024. Die Prüfung des Antragdossiers mit 500 Seiten dauert laut aktueller Aussage der Behörde noch bis April oder Mai 2023. Eine endgültige Zulassung könnte im August 2023 wirksam werden. Siehe Informationen Newsletter RESTAURO vom 08.12.2022

Eine Anfrage im Nov. 2022 an die Pressestelle der BAUA hat folgende Antwort am 21.11.2022 ergeben: Am 5. April 2022 wurde ein Antrag auf Zulassung eines Biozidprodukts basierend auf dem Wirkstoff “in situ hergestellter Stickstoff” bei der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) eingereicht. Derzeit erfolgt die Bewertung durch die zuständigen deutschen Behörden. Aufgrund des derzeitigen Bewertungsstandes rechnet die BfC aktuell mit einer Zulassung des Biozidprodukts in Deutschland im ersten Quartal 2023. Die Zulassung eines solchen Biozidprodukts wird ermöglicht durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1265 der Kommission vom 9. September 2020.

UPDATE vom 24.08.2022 Die den Antrag bearbeitende Stelle der BAuA zufolge, kann man mit einem Abschluss des Zulassungsverfahrens für in situ generierten Stickstoff zum Schutz des kulturellen Erbes zum Ende des Jahres 2022 rechnen. Quelle: Rathgen Forschungslabor Berlin.

UPDATE vom 27.01.2022 Ein Ergebnis im nationalen Zulassungsverfahren wird im April 2022 für Deutschland erwartet. Stand: 11.06.2022 (noch unverändert) 

Grundlage zur Zulassung von in-situ erzeugtem Stickstoff als Biozid ist die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012.

Nach Mitteilung vom Rathgen Forschungslabor aus Berlin am 26.01.2022 wurden die erforderlichen Antragsdokumente zur Produktzulassung und permanenten Wirkstoffgenehmigung für Insitu-generierten Stickstoff bei den zuständigen Stellen der BAuA und ECHA eingereicht.

Weiterhin zulässig ist die Anwendung von Stickstoff in Druckgasflaschen von der Firma Rentokil, die eine Produktzulassung als Produktart 18 (Insektizide) mit dem Handelsnamen “Rentokil N2 Controlled Atmosphere” seit dem 02.05.2013 besitzt. Der Ablauf der Zulassung endet am 01.09.2022 und soll nach vorliegenden Informationen verlängert werden. Für Deutschland bietet die Firma S&A als Rentokil-Abteilung “Special Application” seine mobile Begasung (CAT) für Kunstgegenstände und Kunstschätze mit Stickstoff (Wirkstoffgehalt 99,9%) oder auch mit Kohlendioxid (CO2) an. Kohlendioxid ist als Produktart 18 (Insektizide) und 14 (Rodentizide) als Biozid in der EU gelistet.

Rückblick 2020

Der Fördermittelantrag durch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wurde an die Staatsministerin für Kultur und Medien gestellt und ein Beratungsunternehmen für die bürokratische Bearbeitung beauftragt. Weitere Informationen über den Newsletter vom VDR (Stand 09. Feb. 2021) oder das Rathgen Forschungsinstitut Berlin (Bill Landsberger). Die beiden Institutionen ICOM & ICOMOS hatten sich 2020 ebenfalls zum Aufruf zusammengeschlossen, um die Verwendung von Stickstoff zum Schutz des kulturellen Erbes zu ermöglichen! Hier bekam die EU-Kommission fast 1500 Antworten auf eine offene Konsultation zur EU-Verordnung, die eine Verwendung von in-situ-Stickstoff verbietet.

Fortsetzung zum Stickstoffverfahren als Beitrag im Blog der Restauro vom 24.08.2020

In-Situ-Stickstoff-Erzeugung als Beitrag im Blog der Restauro vom 27.01.2020

Überblick andere EU Länder

In Österreich wurde der Bescheid für die zeitlich begrenzte Verwendung von Biozidprodukten mit in situ-erzeugtem Stickstoff zum Schutz des kulturellen Erbes am 05. Mai 2021 erlassen. Österreich ist das erste und bisher einzige Land der EU, wo die offizielle Anwendung im Kulturgutbereich zulässig ist.

In der EU verfügen neben Deutschland nur die acht Länder Österreich, Niederlande, Portugal, Frankreich, Spanien, Dänemark, Polen und Belgien über den Beschluss auf Ausnahmegenehmigung für in-situ-generierten Stickstoff. Hierzu finden sich die einzelnen Angaben bei EUR-Lex. Stand 18.06.2022

Literatur

Baier, U. (2023) In-Situ erzeugter Stickstoff darf wieder verwendet werden, Restauro 7/2023, S. 23

Baier, U. (2021) Neues vom Stickstoff, Restauro 3/2021, S.10

Beckmann, A. (2021) Kunstschätze im Wert von über 700 Mio. in Deutschland gefährdet. Schützen & Erhalten 9, S.72-73

Bloch, Carsten (2019) Das Stickstoff-Problem – Ist Stickstoff ein Biozid oder nicht? Restauro 2/2019, S.30

Moderkäfer

Anzeiger für Feuchteproblem in Gebäuden und Schimmelpilzfresser

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Khaprakäfer

Vorratsschädlings und Materialschädling

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Stephan Biebl

Dipl.Ing. (FH) Holztechnik
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Schädlinge nach Werkstoffen sortiert

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